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Alkohol


Die Führerscheinbehörde hat Zweifel an Ihrer Fahreignung, da Sie deutlich alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen haben. Dies wird als Hinweis auf ein mehr oder minder ausgeprägtes Alkoholproblem gewertet bzw. als unzureichende Fähigkeit, Trinken und Fahren sauber zu trennen.

Wiederholte Auffälligkeit oder hohe Promillewerte erhärten diesen Verdacht. Das Risiko, dass Sie erneut alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen und dadurch sich und andere gefährden, ist unter diesen Umständen überdurchschnittlich hoch.

 

Von seinen Trink- und Fahrgewohnheiten verabschiedet man sich nicht einfach über Nacht. Der Mensch hält ja auch sonst gerne an seinen Gewohnheiten fest. Das weiß auch Ihre Führerscheinbehörde.

 

Die Zweifel an Ihrer Fahreignung bleiben daher so lange bestehen, bis Sie im Rahmen einer MPU den Beweis dafür erbracht haben, dass Sie Ihr persönliches Trink-Fahr-Problem erkannt und gelöst haben. Erst dann kann Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werde.

 

Sie möchten sich fachkundig zu Ihrem Fall beraten lassen? Rufen Sie einfach unter Tel. 0 89 / 589 589 89 an und vereinbaren einen Termin.

Nutzen Sie Ihre Sperrfrist!

 

 

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