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Von seinen Trink-
und Fahrgewohnheiten verabschiedet man sich nicht einfach über Nacht. Der Mensch
hält ja auch sonst gerne an seinen Gewohnheiten fest. Das weiß auch Ihre
Führerscheinbehörde. Die Zweifel an
Ihrer Fahreignung bleiben daher so lange bestehen, bis Sie im Rahmen einer
MPU den Beweis dafür erbracht haben, dass Sie Ihr persönliches Trink-Fahr-Problem
erkannt und gelöst haben. Erst dann kann Ihnen eine neue Fahrerlaubnis
erteilt werde. Sie möchten sich
fachkundig zu Ihrem Fall beraten lassen? Rufen Sie einfach unter Tel. 0 89 / 589
589 89 an und vereinbaren
einen Termin. ß vorherige Seite
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