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Die Führerscheinbehörde hat
Zweifel an Ihrer Fahreignung, da Sie unter Drogen-Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen
haben oder in einem anderen Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind. Dies
wird als Hinweis auf ein mögliches Drogenproblem gewertet bzw. als
unzureichende Fähigkeit, Konsum und Fahren sauber zu trennen. Unter diesen
Umständen stellen Sie ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar, da
Drogenkonsum die Fahreignung stark herabsetzen kann.
Von Drogen
verabschiedet man sich nicht einfach so über Nacht. Der Mensch hält ja auch
sonst gerne an seinen Gewohnheiten fest. Das weiß auch Ihre Führerscheinbehörde.
Die Zweifel an Ihrer Fahreignung bleiben daher so lange bestehen, bis Sie im
Rahmen einer MPU den Beweis dafür erbracht haben, dass Sie Ihr persönliches
Drogen-Fahr-Problem erkannt und gelöst haben. Erst dann kann Ihnen eine neue
Fahrerlaubnis erteilt werden.
Im Vorfeld der
MPU ist beim Untersuchungsanlass „Drogen“ die Teilnahme an einem
längerfristigen Drogenkontrollprogramm zum Nachweis der Drogenabstinenz oft
unumgänglich.
Sie möchten sich fachkundig zu Ihrem Fall beraten lassen? Rufen Sie einfach
unter Tel. 0 89 / 589
589 89 an und
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Nutzen Sie Ihre Sperrfrist!
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