.
www.mpu-beratung.org

.
Drogen


Die Führerscheinbehörde hat Zweifel an Ihrer Fahreignung, da Sie unter Drogen-Einfluss am Straßenverkehr teilgenommen haben oder in einem anderen Zusammenhang mit Drogen aufgefallen sind. Dies wird als Hinweis auf ein mögliches Drogenproblem gewertet bzw. als unzureichende Fähigkeit, Konsum und Fahren sauber zu trennen. Unter diesen Umständen stellen Sie ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr dar, da Drogenkonsum die Fahreignung stark herabsetzen kann.

 

Von Drogen verabschiedet man sich nicht einfach so über Nacht. Der Mensch hält ja auch sonst gerne an seinen Gewohnheiten fest. Das weiß auch Ihre Führerscheinbehörde.

Die Zweifel an Ihrer Fahreignung bleiben daher so lange bestehen, bis Sie im Rahmen einer MPU den Beweis dafür erbracht haben, dass Sie Ihr persönliches Drogen-Fahr-Problem erkannt und gelöst haben. Erst dann kann Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

 

Im Vorfeld der MPU ist beim Untersuchungsanlass „Drogen“ die Teilnahme an einem längerfristigen Drogenkontrollprogramm zum Nachweis der Drogenabstinenz oft unumgänglich.


Sie möchten sich fachkundig zu Ihrem Fall beraten lassen? Rufen Sie einfach unter
Tel. 0 89 / 589 589 89 an und vereinbaren einen Termin.

Nutzen Sie Ihre Sperrfrist!

 

 

ß vorherige Seite

Bildname


E-Mail / Startseite