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www.mpu-beratung.org

 

 

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Punkte


Die Führerscheinbehörde hat Zweifel an Ihrer Fahreignung, da Sie trotz negativer Folgen (Geldstrafen, Fahrverbote, Punkte) immer wieder gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben (überhöhte Geschwindigkeit, verbotswidriges Überholen, Nötigung, Fahren ohne Führerschein etc.). Dies wird als Hinweis darauf gewertet, dass sich bei Ihnen regelwidrige Fahrgewohnheiten und Einstellungen bereits verfestigt haben.


Das Risiko, dass Sie sich im Straßenverkehr weiterhin regelwidrig verhalten und dadurch sich und andere gefährden, ist unter diesen Umständen überdurchschnittlich hoch.

Von seinem „Fahrstil“ und den dazugehörigen Einstellungen verabschiedet man sich nicht einfach über Nacht. Der Mensch hält ja auch sonst gerne an seinen Gewohnheiten fest. Das weiß auch Ihre Führerscheinbehörde.

Die Zweifel an Ihrer Fahreignung bleiben daher so lange bestehen, bis Sie im Rahmen einer MPU den Beweis dafür erbracht haben, dass Sie Ihr persönliches Problem bei der Befolgung geltender Vorschriften erkannt und gelöst haben. Erst dann kann Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werde.

Sie möchten sich fachkundig zu Ihrem Fall beraten lassen? Rufen Sie einfach unter
Tel. 0 89 / 589 589 89 an und vereinbaren einen Termin.

Nutzen Sie Ihre Sperrfrist!

 

 

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