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Die Führerscheinbehörde hat
Zweifel an Ihrer Fahreignung, da Sie trotz negativer Folgen (Geldstrafen, Fahrverbote,
Punkte) immer wieder gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen verstoßen haben (überhöhte
Geschwindigkeit, verbotswidriges Überholen, Nötigung, Fahren ohne
Führerschein etc.). Dies wird als Hinweis darauf gewertet, dass sich bei
Ihnen regelwidrige Fahrgewohnheiten und Einstellungen bereits verfestigt
haben.
Das Risiko, dass Sie sich im Straßenverkehr weiterhin regelwidrig verhalten
und dadurch sich und andere gefährden, ist unter diesen Umständen
überdurchschnittlich hoch.
Von seinem „Fahrstil“ und den dazugehörigen Einstellungen verabschiedet man
sich nicht einfach über Nacht. Der Mensch hält ja auch sonst gerne an seinen
Gewohnheiten fest. Das weiß auch Ihre Führerscheinbehörde.
Die Zweifel an Ihrer Fahreignung bleiben daher so lange bestehen, bis Sie im
Rahmen einer MPU den Beweis dafür erbracht haben, dass Sie Ihr persönliches
Problem bei der Befolgung geltender Vorschriften erkannt und gelöst haben.
Erst dann kann Ihnen eine neue Fahrerlaubnis erteilt werde.
Sie möchten sich fachkundig zu Ihrem Fall beraten lassen? Rufen Sie einfach
unter Tel. 0 89 / 589
589 89 an und
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Nutzen Sie Ihre Sperrfrist!
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